• Unternehmensgründung
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• Vertragsrecht
Kosten
Wir bieten Ihnen qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu einem fairen Preis.
Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Eine Erstberatung kostet Sie ab 59€.
Sofern nach der Erstberatung weiterer Beratungsbedarf besteht oder Sie uns beauftragen, gegenüber Dritten für Sie tätig zu werden, rechnen wir unser Honorar nach den gesetzlichen Gebühren oder auf Stundenbasis ab. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, besprechen wir mit Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch.
Die gesetzlich geregelten streitwertabhängigen Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.
Unsere Stundensätze kalkulieren wir mit 70,- bis 140,- EUR (zzgl. MwSt), abhängig von Rechtsgebiet, Schwierigkeit der Tätigkeit und Haftungsrisiko.
Rechtsschutzversicherung: Bei Vorlage ihrer Versicherungsscheinsnummer kümmern wir uns gerne um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Erteilt die Versicherung die Zusage, dann rechnen wir unsere Gebühren über diese ab. Grundsätzlich übernehmen Rechtsschutzversicherungen aber keine Kosten in Ausländerrechtssachen.
Beratung- oder Prozesskostenhilfe: Falls Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen ist es möglich, dass die Staatskasse die Anwaltskosten übernimmt.
• Beratungshilfe wird bei einer außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.
Den Beratungshilfeschein können Sie in der Rechtsstelle des Amtsgericht beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie angemeldet sind.
• Prozesskostenhilfe wird für gerichtliche Verfahren gewährt, wenn die Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist, die Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat und Sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Prozesskosten aufzubringen.