Im Familienrecht geht es häufig um sehr persönliche und schwierige Fragen.
Benötigen Sie Beratung in beispielsweise folgenden Bereichen:
- Stehen Sie vor dem Entschluss ein binationalen Ehe einzugehen und wünschen Beratung zu diesbezüglichen Fragestellungen;
- Benötigen Sie Unterstützung um Ihren Unterhalt bzw. den Unterhalt für Ihr Kind einzuklagen;
- Sind Sie in Ihrer Ehe oder Beziehung von Gewalt bedroht und brauchen Hilfe;
- Müssen Sie um das Sorgerecht kämpfen;
- Stehen Sie vor dem Entschluss die Scheidung einzureichen und brauchen hierzu anwaltliche Beratung und Unterstützung oder
- Geht es bei Ihnen um erbrechtliche Auseinandersetzungen?
Dann bieten wir das nötige Fachwissen und Einfühlungsvermögen, um Ihre Interessen zu vertreten! Kontaktieren Sie uns und machen einen Termin aus!
Im Bereich des Familienrechts werden die Kosten für Bedürftige vom Staat gedeckt. Sie können einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragen und/oder wir beantragen für Sie Verfahrenskostenhilfe, falls bei Gericht Klage eingereicht werden muss.
Sonst richten sich die Kosten nach dem FamGKG bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen. Der Streitwert bei einem Sorgerechtsverfahren beträgt beispielsweise 3000€, bei Unterhaltsklagen richtet sich der Streitwert nach dem Jahresbetrag des mit der Klage eingeforderten Unterhalts. In erbrechtlichen Streitigkeiten richten sich die Kosten nach dem RVG und sind abhängig vom jeweiligen Streitwert, also von der Höhe des beispielsweise einzuklagenen Erbes.