Im Bereich des Sozialrechts gibt es unterschiedliche Behörden, mit denen Sie in Kontakt sind und daher verschiedene Fragestellungen.
Arbeitsagentur bzw. Jobcenter:
- zahlt Ihre Leistungen nicht oder erteilt Ihnen eine Sanktion;
- fordert von Ihnen Geld;
- zahlt nicht die Miete und /oder haben Sie Mietschulden oder;
- Sie glauben, dass der Bescheid rechtswidrig ist?
Krankenversicherung:
- zahlt die Behandlungskosten nicht;
- zahlt das Krankengeld nicht;
- nimmt die Familienangehörigen in die Familienversicherung nicht auf;
- usw.?
Sozialamt:
- zahlt keine Sozialhilfe;
- fordert die Leistung zurück;
- kürzt die Leistung für die Miete;
- usw.?
Wenn Sie in einem dieser Themengebiete rechtliche Unterstützung benötigen, nehmen Sie Kontakt zu uns. Wir beraten bzw. vertreten Sie gerne.
Als Bedürftiger/e haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe. Die Kosten für den Anwalt und das Gericht werden vom Staat übernommen.
Den Beratungshilfeschein erhalten Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes, die Prozesskostenhilfe werden wir für Sie im Falle eines Gerichtsverfahrens beantragen.