Im Verkehrsrecht vertreten wir Sie gerne.
- Waren Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt und wollen nun Schadensersatzansprüche- und/oder Schmerzensgeld einklagen;
- Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung in einem Bußgeldverfahren oder einer Straftat im Straßenverkehr oder haben diesbezüglich Fragen über die Möglichkeit eines Führerscheinentzugs?
Kontaktieren Sie uns über die Webseite oder vereinbaren telefonisch einen Beratungstermin. Wir beraten Sie ausführlich und lösungsorientiert.
Wenn Sie einen Rechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten des Anwalts oft übernommen. Wir kontaktieren Ihre Versicherung.
Ansonsten richten sich die Kosten nach dem RVG und werden gemessen an dem Streitwert. Dieser richtet sich wiederum an der Höhe des einzuklagenen Schmerzensgeldes bzw. Schadensersatzes.